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Landgericht Düsseldorf, 5 O 448/06

Datum:
28.01.2009
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 448/06
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2009:0128.5O448.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 24.291,68 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2005 Zug um Zug gegen Übertragung der klägerseits gehaltenen Gesellschaftsanteile an dem Grundrenditenfonds

B

zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 2) bezüglich der vorgenannten Übertragung in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 81 % und die Beklagte zu 2) zu

19 %. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte zu 2) zu 19 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt die Klägerin zu 62 %. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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