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Landgericht Düsseldorf, 5 O 424/06

Datum:
28.01.2009
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 424/06
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2009:0128.5O424.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 24.193,32 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2005 Zug um Zug gegen Übertragung der klägerseits gehaltenen Gesellschaftsanteile an dem Grundrenditenfonds

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zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 2) bezüglich der vorgenannten Übertragung in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 55 % und die Beklagte zu 2) zu 45 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte zu 2) zu 45 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger zu 10 % .

Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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