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Landgericht Düsseldorf, 5 O 23/09

Datum:
20.05.2009
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Vorbehaltsurteil
Aktenzeichen:
5 O 23/09
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2009:0520.5O23.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 6.250,91 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 3.092,81 € seit dem 16.09.2007, aus einem Betrag in Höhe von 1.256,00 € seit dem 17.08.2008 sowie aus einem Betrag von 302,10 € seit dem 28.07.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Dem Beklagten bleibt die Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

 
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