Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Düsseldorf, 4b O 65/08

Datum:
10.02.2009
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4b Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4b O 65/08
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2009:0210.4B.O65.08.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt,

1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- €, er-satzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ord-nungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einen Text, wie nachfolgend wiedergegeben, zu verbreiten bzw. verbreiten zu lassen:

insbesondere wenn die als pdf-Datei angekündigte Ab-schrift des Urteils lediglich den Urteilstenor ohne die Ent-scheidungsgründe enthält;

2. dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Um-fang Handlungen gemäß Ziffer I.1. begangen worden sin-d, und zwar unter Angabe der Publikationsmedien, Erscheinungsdaten, Erscheinungsorte, Erscheinungszeitraum und Angabe der Anzahl der Internetzugriffe.

II.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Klä-ger allen Schaden zu ersetzen, der diesem durch die unter Zif-fer I.1. bezeichneten Handlungen entstanden ist und künftig noch entstehen wird.

III.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.248,31 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.04.2008 zu zahlen.

IV.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

V.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 10 % und dem Beklagten zu 90 % auferlegt.

VI.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 26.500,00 € vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nach-gelassen, die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Be-trages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

VII.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 29.142,00 € festge-setzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank