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Landgericht Düsseldorf, 3 O 223/08

Datum:
12.02.2009
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 223/08
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2009:0212.3O223.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft

einer Bank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz auf dem Gebiet der

Europäischen Union erbracht werden.

 
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