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Landgericht Düsseldorf, 2b O 245/08

Datum:
18.09.2009
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2b Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2b O 245/08
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2009:0918.2B.O245.08.00
 
Tenor:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.709,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.10.2008 zu zahlen Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung des Herrn T, Am G, X an der B mit einem Nominalbetrag in Höhe von 21.000,00 € an die Beklagte.

2.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Gegenleistung gemäß Ziffer 1. in Annahme-verzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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