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Landgericht Düsseldorf, 2b O 229/08

Datum:
23.07.2009
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2b Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2b O 229/08
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2009:0723.2B.O229.08.00
 
Schlagworte:
Polizeieinsatz, Zwangsmaßnahmen, körperliche Gewalt, Amtspflichterletzung
Normen:
BGB § 839
Leitsätze:

Es stellt keine Amtspflichtverletzung dar, wenn die Polizei gegenüber einem Fußgänger, der bei "rot" über die Fußgängerampel gegangen ist, zur Identitätsfeststellung körperliche Gewalt einsetzt, weil sich dieser der Persenenfeststellung widersetzt und eine solche auf andere Weise nicht durchführbar ist.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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