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Landgericht Düsseldorf, 22 S 398/08

Datum:
26.06.2009
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin und Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 S 398/08
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2009:0626.22S398.08.00
 
Tenor:

hat die 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 08.05.2009

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht X,

die Richterin am Landgericht Dr. X

und die Richterin am Landgericht X

für R e c h t erkannt:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 28.10.2008 verkündete Urteil

des Amtsgerichts Düsseldorf, Az. 230 C 5894/08, teilweise abgeändert

und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von

842,56 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basis-

zinssatz hieraus seit dem 28.03.2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage

abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 64 % und der Be-

klagte zu 36 %. Die Kosten der zweiten Instanz trägt die Klägerin.

 
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