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Landgericht Düsseldorf, 20 S 90/09

Datum:
30.10.2009
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 S 90/09
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2009:1030.20S90.09.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsge-richts Düsseldorf vom 30.04.2009, Az.: 42 C 14562/08, ab-geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nach-gelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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