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Landgericht Düsseldorf, 19 S 47/09

Datum:
17.12.2009
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
19. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 S 47/09
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2009:1217.19S47.09.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.07.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az.: 32 C 3949/09) unter Zurückwei-sung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 852,23 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 357,00 € seit dem 18.06.2008, aus 357,00 € seit dem 18.07.2008 und aus 138,23 € seit dem 18.08.2008 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 101,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunk-ten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.11.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits – einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens – tragen die Klä-gerin zu 70% und die Beklagte zu 30%.

 
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