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Landgericht Düsseldorf, 16 S 77/08

Datum:
09.06.2009
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 S 77/08
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2009:0609.16S77.08.00
 
Tenor:

1.

Die Berufung der Berufungskläger vom 27.10.2008 gegen das Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 23. September 2008 – Az.: 15a C 21/08 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der in der Wohnungseigentümerversammlung vom 29. April 2008 zu Tagesordnungspunkt 5 gefasste Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft A. nur insoweit für ungültig erklärt wird, als er die Änderung der Verteilerschlüssel für die Kostenpositionen „Hausreinigung“ und „Aufzüge“ zum Inhalt hat.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagten; die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Berufungskläger.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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