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Landgericht Düsseldorf, 14e O 82/08

Datum:
21.12.2009
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14 e. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14e O 82/08
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2009:1221.14E.O82.08.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.850,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2008 Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung des Zedenten Frank Bewerunge an der Film & Entertainment VIP MEDIENFONDS 4 GmbH & Co. KG im Nennwert von 30.000,- € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin mit gleicher Fälligkeit den Betrag zu zahlen, der der Höhe nach der Schuld des Zedenten Frank Bewerunge hinsichtlich der oben bezeichneten Beteiligung VIP aus dem Darlehensvertrag mit der HypoVereinsbank, Darlehenskonto 667720583, spätestens zum 30.11.2014 entspricht.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden Schaden zu ersetzen, der dem Zedenten Frank Bewerunge über diese Forderungen hinaus aus der Beteiligung an der Film & Entertainment VIP MEDIENFONDS 4 GmbH & Co. KG entstanden ist oder noch entstehen wird.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 2.226,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz ab dem 29.07.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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