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Landgericht Düsseldorf, 13 O 115/08

Datum:
18.02.2009
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 O 115/08
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2009:0218.13O115.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 97 %, der Beklagte zu 3 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen betragen 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

 
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