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Landgericht Düsseldorf, 12 O 328/09

Datum:
28.10.2009
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zvilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 328/09
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2009:1028.12O328.09.00
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung bei Ver-meidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer, untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu werben:

1. für das Mittel „Lentinulin®“:

1.1 „Die ernährungsphysiologische Wirkung von Lentinulin zeigt sich in einer Kräftigung und Stärkung der natürlichen körpereigenen Abwehrkräfte. Dieser physiologische Effekt ist auch bei vorzeitigen Alterungserscheinungen von Bedeutung.“

1.2 „Bereits im alten China wurde Lentinulin wegen seiner kräftigenden und belebenden Wirkung als gesundheitsförderndes Elexir geschätzt.“

2. für das Mittel „Grifolanin®“:

„Die Inhaltsstoffe des Speisepilzes Maitake fördern auf natürliche Weise das körpereigene Immunsystem und stärken damit die Abwehrkräfte. Grifolanin leistet damit einen wichtigen ernährungsphysiologischen Beitrag als wertvolle und natürliche Ergänzung bei vielen therapeutischen Maßnahmen.“

3. für das Mittel „Ganodermin®“:

„Der Glänzende Lackporling fördert Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit und stärkt damit auf ernährungsspezifische Weise den gesamten Organismus“.

4. für das Mittel „Cordicipin®“:

„Der Chinesische Raupenpilz erhöht die Ausdauer und Leistung und verkürzt die Regenerationsphase nach sportlichen Belastungen.“

5. für das Mittel „Agarikin®“:

„Agarikin kräftigt und stärkt auf natürliche Weise die körpereigene Ab-wehr.“

6. für das Mittel ShiiLing® - Pilz-Tee“:

„Der ShiiLing® Power-Pilztee hat eine kräftigende und entschlackende Wirkung.“

wenn dies geschieht wie aus der nachfolgend eingeblendeten Anlage A 2 ersichtlich:

 
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