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Landgericht Düsseldorf, 12 O 277/08

Datum:
01.04.2009
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 277/08
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2009:0401.12O277.08.00
 
Tenor:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5.600,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.07.2008 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Forderung der Höcker Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft in Höhe von 755,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.07.2008 freizustellen.

3.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vorläufig vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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