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Landgericht Düsseldorf, 001 Kls 5/08

Datum:
22.07.2009
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Strafkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
001 Kls 5/08
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2009:0722.001KLS5.08.00
 
Tenor:

Der Angeklagte ist der Beihilfe zur Untreue schuldig.

Er wird zu einer Freiheitsstrafe von

neun Monaten

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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