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Landgericht Düsseldorf, 21 S 367/07

Datum:
24.07.2008
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 S 367/07
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2008:0724.21S367.07.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 06. Juli 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 30 C 432/06 – wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollsteckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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