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Landgericht Düsseldorf, 4a O 342/06

Datum:
13.03.2007
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4a. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4a O 342/06
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2007:0313.4A.O342.06.00
 
Tenor:

I.

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 560,-- Euro zu zahlen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis des Klägers im Verhandlungstermin vom 11. Januar 2007 veranlasst worden sind, welche dem Kläger auferlegt werden.

III.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

 
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