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Landgericht Düsseldorf, 4a O 295/06

Datum:
13.11.2007
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4a Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4a O 295/06
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2007:1113.4A.O295.06.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin zu 1) 135.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2006 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der zwischen der Klägerin zu 1) und den Beklagten am 31.03.2006 geschlossene Vergleich wirksam ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 2) 50 % der Gerichtskosten und 50 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten. Die Beklagten tragen als Gesamt-schuldner die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) und 50 % der Gerichtskosten. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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