Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Düsseldorf, 2a O 24/07

Datum:
11.07.2007
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2a. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2a O 24/07
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2007:0711.2A.O24.07.00
 
Tenor:

I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung von dem Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle wiederholter Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren, zu unterlassen, unter der Internetdomain „hapimag-a-aktien.de“ Zeitwohnrechte in Form von Hapimag-Aktien zum Kauf oder Verkauf anzubieten, zu bewerben oder zu vertreiben.

II. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr im Zusammenhang mit der vorstehend unter Ziff. I bezeichneten Handlung entstanden ist und künftig entstehen wird.

III. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen, über die vorstehend unter Ziff. I bezeichnete Verletzungshandlung und zwar unter Angabe

a) aller Umsätze, die über die genannten Internetdomain abgewickelt wurden, aufgeschlüsselt nach Anzahl der Aktienkäufe und –verkäufe, Zeitpunkt der Übertragung und erwirtschafteter Umsatz durch die Aktienkäufe und –verkäufe, sowie

b) von Namen und Anschrift der Verkäufer und Käufer der Aktien.

IV. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,- Euro.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank