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Landgericht Düsseldorf, 2a O 10/07

Datum:
16.02.2007
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2a O 10/07
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2007:0216.2A.O10.07.00
 
Tenor:

Die einstweilige Verfügung vom 24.1.2007 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung vom 16.1.2007 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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