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Landgericht Düsseldorf, 23 S 435/04

Datum:
14.03.2007
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. ZK
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 S 435/04
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2007:0314.23S435.04.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 01.09.2004 verkün-dete Urteil des Amtsgerichts Neuss – 78 C 2282/04 – abgeän-dert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, die auf dem Balkon seiner Woh-nung befindliche Parabolantenne zu entfernen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Voll-streckung der Klägerin durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

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