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Landgericht Düsseldorf, 23 S 22/06

Datum:
27.06.2007
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 S 22/06
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2007:0627.23S22.06.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 29.12.2005, Az. 24 C 17074/03, unter Zurück-weisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verur-teilt, an die Klägerin 326,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 61,20 € seit dem 01.12.2000 und aus 265,21 € seit dem 20.07.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:

- die Kosten erster Instanz tragen die Klägerin zu 91 % und der Beklagte zu 9 %,

- die Kosten zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 90 % und der Beklagte zu 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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