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Landgericht Düsseldorf, 22 S 69/07

Datum:
10.08.2007
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 S 69/07
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2007:0810.22S69.07.00
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 04.01.2007 verkündete Ur-teil des Amtsgerichts Ratingen – 9 C 264/04 – wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird dieses Urteil teilweise ab-geändert und wie folgt neu gefasst:

Unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils vom 13.07.2006 wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 925,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.05.2002 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt das Versäumnisurteil aufrechterhalten und wird die weitergehende Anschlussberufung zurückgewiesen.

Die Kosten seiner Säumnis trägt der Kläger. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 32 % und der Beklagte zu 68 %.

 
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