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Landgericht Düsseldorf, 21 S 430/05

Datum:
25.01.2007
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 S 430/05
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2007:0125.21S430.05.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Düsseldorf, 20 C 15983/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.9.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 20 C 15983/04 - teilweise abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das am 23.9.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 20 C 15983/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist - wegen der Kosten - vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

 
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