Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Düsseldorf, 12 O 461/06

Datum:
14.02.2007
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vors. Richterin am LG von Gregory, Richter am LG Dr. Wirtz, Richter Thomas
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 461/06
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2007:0214.12O461.06.00
 
Tenor:

I.

Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt, folgende Äußerungen – auch in Form von Zitaten Dritter –

„Sie hat alles nur geklaut, (...), Das Design, den Namen, alles „(...)

„Mich hat schon gestört, dass sie sich in der Öffentlichkeit als Erfinderin hingestellt hat und in ihren Werbesendungen wortgleich das nachplappert, was ich damals über den Beauty Walker gesagt habe“.

zu verbreiten und zwar wie dies in den Handelsblattartikeln:

im Internet unter

http://www.handelsblatt.com/news/Unternehmen/Industrie/_pv/_p/200038/_t/ft/_b/1124423/default:aspx/sie-hat-alles-nur-geklaut.html am 21.08.2006 („Sie hat alles nur geklaut“, von Sönke Iwersen) in Kopie als Anlage 1

durch die Internetpräsenz der Antragsgegnerin unter www.Handelsblatt.com im Zusammenhang wiedergegeben und durch Verlinkung mit dem Bericht

„Birkenstock-Firma im Insolvenzverfahren“ vom 29.11.2006

sowie durch die Einstellung der Audio-Datei „Sie hat alles nur geklaut“ auf der Plattform des Internetanbieters www.podster.de unter http://www.podster.de/episode/133515 (Audio-Datei Windows-Media-Player „Track01“ auf CD als Anlage - A 18 -)

wiederholt und damit aufrecht erhalten wird (Screenshot der Internetseite http://www.handelsblatt.com/news/_pv/_p/200038/_t/ft/_1175502/default.aspx/index.html vom 07.12.2006 mit dem Bericht „Birkenstock-Firma im Insolvenzverfahren“ von Sönke Iwersen) in Kopie als Anlage A 3)

II.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 1/3 der Antragstellerin und zu 2/3 der Antragsgegnerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist für beide Seiten vorläufig vollstreckbar.

Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch die Antragsgegnerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Antragsgegnerin Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank