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Landgericht Düsseldorf, 12 O 18/07

Datum:
19.11.2007
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12 Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 18/07
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2007:1119.12O18.07.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 27. Juli 2006 wird insoweit aufrecht erhalten, als die Beklagte zur Zahlung von 812,25 € nebst 5 % Zinsen seit dem 5. Juli 2006 verurteilt worden ist.

Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben; die Klage wird insoweit abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 91 % die Klägerin und zu 9 % die Beklagte mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Beklagten, die der Beklagten auferlegt werden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages Sicherheit leistet.

 
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