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Landgericht Düsseldorf, 9 O 501/03

Datum:
20.02.2006
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vorsitzender Richter am Landgericht Voss
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 O 501/03
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2006:0220.9O501.03.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.916,52 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 22.11.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger 14 % und die Beklagte 86 % zu tragen.

Das Urteil ist für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Im übrigen ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.

 
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