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Landgericht Düsseldorf, 2b O 65/05

Datum:
30.09.2005
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2 b Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2b O 65/05
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2005:0930.2B.O65.05.00
 
Tenor:

Für  R e c h t  erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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