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Landgericht Düsseldorf, 23 S 435/04

Datum:
28.09.2005
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 S 435/04
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2005:0928.23S435.04.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Neuss, 78 C 2282/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 01.09.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss – 78 C 2282/04 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, die auf dem Balkon seiner Wohnung XXX, Neuss, Erdgeschoss rechts, Nr. XXX, befindliche Parabolantenne zu entfer-nen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin wegen der Hauptsache durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 1.000,00 €, die Vollstreckung wegen der Kosten durch Leistung einer Sicher-heit in Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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