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Landgericht Düsseldorf, 23 S 247/04

Datum:
28.09.2005
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 S 247/04
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2005:0928.23S247.04.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.04.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss – 80 C 635/03 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, mit Wirkung ab dem 01.01.2003 einer Erhöhung der monatlichen Kaltmiete von 219,40 € auf 235,49 € zuzustimmen.Die weitergehenden Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszugs haben die Kläger 63 % und die Beklagte 37 % zu tragen, von den Kosten des Berufungsverfahrens die Kläger 51 % und die Beklagte 49 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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