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Landgericht Düsseldorf, 22 S 185/03

Datum:
11.02.2005
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22.Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 S 185/03
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2005:0211.22S185.03.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 30.04.2003 – 37 C 1379/03 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, über das durch Teilanerkenntnisurteil vom 07.04.2003 Ausgeurteilte hinaus an den Kläger weitere 54,20 € nebst Zinsen i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 30.10.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden dem Kläger zu 80 % und der Beklagten zu 20 % auferlegt.

Die Kosten Berufung haben der Kläger zu 93 % und die Beklagte zu 7 % zu tragen.

 
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