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Landgericht Düsseldorf, 5 O 521/03

Datum:
20.10.2004
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 521/03
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2004:1020.5O521.03.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

 
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