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I.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 83 % und der
Beklagten zu 17 % auferlegt.
Der Streitwert der Klage vom 5.12.2002 wird bis zum 27.8.2003 wie
folgt festgesetzt:
Antrag zu 1: 70.000,- Euro,
Antrag zu 2: 10.000,-- Euro.
Der Streitwert der Widerklage vom 24.2.2003 wird bis zum 12.12.2003
wie folgt festgesetzt:
Anträge zu 1 und 2: 70.000,- Euro,
Antrag zu 3: 10.000,- Euro,
Antrag zu 4. 5.000,- Euro,
Antrag zu 5. 15.000,- Euro.
Danach gilt jeweils das Kosteninteresse.
Gründe:
2I.
3Soweit die Klage und - teilweise - die Widerklage zurückgenommen worden ist, sind jeweils die Kosten von dem Kläger bzw. der Beklagten als Widerklägerin zu tragen, § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO.