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Landgericht Düsseldorf, 4a O 393/03

Datum:
26.08.2004
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4a. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4a O 393/03
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2004:0826.4A.O393.03.00
 
Tenor:

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 7.056,12 Euro nebst 8 % Punkte über dem Basiszinssatz seit dem 5.11.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

 
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