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Landgericht Düsseldorf, 4a O 171/04

Datum:
02.12.2004
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4a. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4a O 171/04
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2004:1202.4A.O171.04.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 3.650,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten aus 2.400,-- Euro seit dem 22.12.2003 und aus 1.250,-- Euro seit dem 5.3.2004 zu zah-len. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

 
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