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Landgericht Düsseldorf, 23 S 491/02

Datum:
03.02.2004
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 S 491/02
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2004:0203.23S491.02.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21.10.2002 verkün-dete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 37 C 5975/02 – teil-weise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verur-teilt, an die Klägerin 2.842,96 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.11.2001 zu zahlen.Die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.

 
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