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Landgericht Düsseldorf, 11 O 261/04

Datum:
18.11.2004
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vors. Richter am LG Oltrogge
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 O 261/04
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2004:1118.11O261.04.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, das von ihnen in Besitz gehaltene Mietobjekt Hüngert 9 in 41564 Kaarst, bestehend aus Büro, Lager und Freiflächen, und zwar die gemäß beigefügtem Lageplan mit den Ziffern 1, 2, 3, 4, 5 und 6 gekennzeichneten Flächen, zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 € abzuwenden, wenn die Klägerin vor Beginn der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

 
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