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Landgericht Düsseldorf, 4 O 307/02

Datum:
27.05.2003
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 307/02
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2003:0527.4O307.02.00
 
Tenor:

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

III.

Das Urteil ist für die Beklagte hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000 € vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische, unwiderrufliche Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen anerkannten inländischen Kreditinstituts erbracht werden.

IV.

Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

 
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