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Landgericht Düsseldorf, 45 StL 5/03

Datum:
24.07.2003
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
45 StL 5/03
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2003:0724.45STL5.03.00
 
Tenor:

Gegen den Berufsangehörigen wird wegen einer Berufspflichtverletzung auf einen Verweis und eine Geldbuße in Höhe von 3.000,- Euro erkannt.

Der Berufsangehörige trägt die Verfahrenskosten und seine notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 57 Abs. 1 und 2, 4 Nr. 1, 89, 90 StBerG.

 
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