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Landgericht Düsseldorf, 2a O 266/02

Datum:
18.12.2003
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2a. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2a O 266/02
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2003:1218.2A.O266.02.00
 
Tenor:

Auf Antrag der Beklagten wird die Klage für zurückgenommen erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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