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Landgericht Düsseldorf, 22 S 296/00

Datum:
31.10.2003
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 S 296/00
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2003:1031.22S296.00.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

hat die 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 11. Mai 2001 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht x die Richterin am Landgericht x und die Richterin

x

für R e c h t erkannt :

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 18.04.2000 - 230 C 689/00 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 543 I ZPO abgesehen.

 
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