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Landgericht Düsseldorf, 4a O 463/01

Datum:
04.04.2002
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4a. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4a O 463/01
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2002:0404.4A.O463.01.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften PatG
 
Tenor:

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollsteckbar.

Die Antragstellerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 8.500,00 abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch unbedingte Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

 
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