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Landgericht Düsseldorf, 4a O 414/01

Datum:
28.02.2002
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4a. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4a O 414/01
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2002:0228.4A.O414.01.00
 
Tenor:

I.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen Scha-den zu erstatten, der dieser dadurch entstanden ist und noch entstehen wird, dass der Beklagte im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs wörtlich oder sinngemäß behauptet hat, dass der "xx" nach Maßgabe der folgenden Seitenansicht eine Verletzung des deutschen Gebrauchsmusters xxxxxxxxx, des deutschen Gebrauchsmusters xxxxxxxxxx und des deutschen Patents xxxxxxxx darstellt:

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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