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Landgericht Düsseldorf, 2b O 265/01

Datum:
31.05.2002
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2b. Zivilkammer, Vorsitzende Richterin am Landgericht Stockschlaeder-Nöll
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2b O 265/01
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2002:0531.2B.O265.01.00
 
Schlagworte:
Schmerzensgeld/Entschädigung
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von EUR 750,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe lei-stet. Die Sicherheitsleistung kann jeweils auch durch schriftliche, unwi-derrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines in der Bun-desrepublik Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts erbracht werden.

 
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