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Landgericht Düsseldorf, 24 S 203/01

Datum:
09.10.2002
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 S 203/01
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2002:1009.24S203.01.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

der Mitglieder der Wohnungseigentumsgemeinschaft X

hat die 24. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 18. September 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Landgericht x, des Richters am Landgericht x und der Richterin x

für Recht erkannt:

Auf die Berufung der Kläger wird das am 9.3.2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düssseldorf - 31 C 17354/00 -abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, das auf dem Balkon der von ihnen angemieteten Wohnung im Hause x aufgestellte Gewächshaus zu entfernen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird nach § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

 
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