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Landgericht Düsseldorf, 22 S 531/01

Datum:
20.12.2002
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 S 531/01
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2002:1220.22S531.01.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

hat die 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 8. November 2002 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht x, die Richterin am Landgericht x und die Richterin am Landgericht x

für Recht erkannt:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 06.08.2001 verkündete Schlussurteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 37 C 6838/01 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Über das Teilanerkenntnisurteil vom 16. Juli 2001 hinaus wird die Beklagte verurteilt, weitere 28,78 EUR (DM 56,28) nebst 4 % Zinsen seit dem 11.04.2000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 83 % und die Beklagte zu 17 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 96 % und der Beklagten zu 4 % auferlegt.

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO (a. F.).

 
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