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Landgericht Düsseldorf, 21 S 609/00

Datum:
03.01.2002
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 S 609/00
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2002:0103.21S609.00.00
 
Tenor:

hat die 21, Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 6. Dezember 2000 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin am Landgericht X, der Richterin Y, sowe des Richters am Landgericht Z

für

Recht

erkannt:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 30. August 2000 verkündete Schlussurteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 27 C 6662/03 - wird zurückgewiesen

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. l ZPO abgesehen.

 
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