Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Düsseldorf, 12 O 334/02

Datum:
18.09.2002
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 334/02
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2002:0918.12O334.02.00
 
Tenor:

In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

hat das Landgericht Düsseldorf, 12. Zivilkammer,

auf die mündliche Verhandlung vom 28. August 2002

unter Mitwirkung der Richter x, x und x

für R e c h t erkannt:

1. Die einstweilige Verfügung vom 03. Juli 2002 wird aufgehoben.

2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewie-sen.

3. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Antragsteller wird gestattet, die Vollstreckung des Antrags-gegners gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.300,00 EUR abzuwenden, wenn nicht der Antragsgegner seinerseits in dieser Höhe Sicherheit leistet Den Parteien wird gestattet, die Sicher-heitsleistung auch durch die Bürgschaft einer deutschen Groß-bank oder Sparkasse zu erbringen,

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank