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Landgericht Düsseldorf, 4 O 211/00

Datum:
22.03.2001
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4, ´Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 211/00
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2001:0322.4O211.00.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt,

den Anspruch auf Erteilung des europäischen Patents aus der europäischen Patentanmeldung X "Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von abfallarmen Blasformteilen" auf den Kläger zu übertragen und ferner in die Umschreibung der europäischen Patentanmeldung X gegenüber dem Europäischen Patentamt und der deutschen Patentanmeldung X gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt "Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von abfallarmen Blasformteilen" auf den Kläger einzuwilligen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 150.000,-- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

 
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